Anschrift:

Switch-E AG
Friedrichstrasse 123
10117 Berlin
Germany

Tel.: +49 (0) 30 8939 8576

 

Garantie:

Das Switch-E -Fahrrad ist ein anhand neuester Technologien gebautes Rad. Es ist mit den besten Komponenten namhafter Hersteller bestückt. Deshalb gewährt Switch-E dem Erstkäufer bei Kauf eines komplett montierten Fahrrades oder Rollers eine Garantie auf Materialdefekte und Verarbeitungsfehler von 3 Jahren (nur bei Einhaltung der Wartungsintervalle s.u.) für den Rahmen inkl. Hinterbau und von 2 Jahren für die Gabel (soweit es sich bei der Gabel um ein Switch-E Produkt handelt. Ansonsten gelten die Bestimmungen des Gabelherstellers). Die genannte Garantie von 5 Jahren auf den Rahmen wird nur gewährt, wenn 1 x jährlich eine Inspektion bei einem autorisierten Switch-E -Händler entsprechend der in dieser Bedienungsanleitung beigefügten Wartungsanleitung erfolgt. Dies ist vom autorisierten Switch-E -Händler mit Stempel und Unterschrift zu bestätigen. Sollte eine solche Wartung nicht erfolgen, verkürzt sich der Garantiezeitraum von 5 Jahren auf den Rahmen auf 3 Jahre. Die Kosten der Inspektion und Wartung sind vom Eigentümer des Switch-E -Fahrrades zu tragen. Bei Rädern, die extremen Belastungen ausgesetzt sind (DH, Dirt, Freeride) wird die Garantie ebenfalls auf 2 Jahre beschränkt.

Bei Elektrofahrrädern/Pedelecs gelten für den Switch-E Rahmen dieselben Garantiebestimmungen wie bei konventionellen Fahrrädern. In Hinsicht auf die verbauten Komponenten des Elektroantriebes (Akku, Steuerung, Motor…) gilt eine Garantiezeit von 2 zwei Jahren (beginnend ab Kaufdatum – Bezogen auf Material/Verarbeitungsmängel). Hierbei sind jedoch unbedingt die jeweiligen Angaben der Komponentenherstellerzu beachten (betreffend Mindestkapazität/Ladezyklen des Akkus usw.).Diese Informationen entnehmen Sie bitte der im Lieferumfang befindlichen antriebsspezifischen Bedienungsanleitung ein jedes Elektrofahrrades/Pedelecs.

Die Garantiezeiträume beginnen ab dem Kaufdatum. Diese Garantie wird ausschließlich dem Erstkäufer von einem autorisierten Switch-E -Händler gewährt unter Ausschluss von Käufen über Internet-Versteigerungen. Wenn ein Garantiefall eintritt, hat Switch-E die Möglichkeit, nach eigenem Ermessen das defekte Bauteil zu reparieren oder zu ersetzen. Nicht defekte Bauteile werden lediglich auf Kosten des Garantienehmers ersetzt. Verschleißteile sind, sofern sie durch normale Abnutzung oder Verschleiß beschädigt sind, von der Garantie ausgenommen. Diese Teile sind im Einzelnen: Felgen in Verbindung mit Felgenbremsen, Lack, Bremsbeläge und Bremsscheiben, Sattel, Griffe, Reifen, Lenker, Vorbau, Sattelstütze, Lager und Dichtungen beweglicher Teile, Ritzel, Kettenräder, Schaltungsrollen, Brems- und Schaltungszüge sowie Leuchtmittel. Switch-E kann für Schäden durch Um- oder Anbau von für den jeweiligen Fahrradtyp ungeeignetem Zubehör und unsachgemäßen Gebrauch keine Garantie übernehmen.

Am Ende der Bedienungsanleitung befindet sich ein Übergabeprotokoll, das nach Kenntnisnahme und Unterschrift durch den Käufer in Kopie beim Fachhändler zur Ablage in der Kundendatei verbleibt. Dieses Übergabeprotokoll sollte bei Eintritt eines Garantiefalls zusammen mit dem defekten Rad oder Bauteil vorgewiesen werden. Es gilt als Verkaufsnachweis, ohne den keine Reklamation möglich ist.

Die Garantie gilt grundsätzlich weltweit. Zur Geltendmachung der Garantieansprüche gehen Sie mit dem Garantieschein zu Ihrer Verkaufsstelle. Der Händler wird dann das Nötige veranlassen. Ein Garantieanspruch kann nicht geltend gemacht werden, wenn Veränderungen an der Original-Konstruktion oder Ausstattung vorgenommen wurden oder das Rad unter nicht bestimmungsgemäßen Bedingungen verwendet wurde. Mit dieser Garantie gewährt Switch-E eine freiwillige Herstellergarantie. Zusätzliche Ansprüche aus nationalem Gewährleistungsrecht bleiben hiervon unberührt.